Weitere Entscheidung unten: VGH Baden-Württemberg, 21.02.1994

Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 09.12.1994 - 1 K 4722/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,3042
OVG Niedersachsen, 09.12.1994 - 1 K 4722/93 (https://dejure.org/1994,3042)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09.12.1994 - 1 K 4722/93 (https://dejure.org/1994,3042)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09. Dezember 1994 - 1 K 4722/93 (https://dejure.org/1994,3042)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO; § 10 BauGB; § 214 BauGB; §§ 214 ff. BauGB
    Normenkontrolle; Statthaftigkeit; Aufhebungsbeschluß; Abwägung; Abwägungsfehler; Annahme der Nichtigkeit; Heilungsbekanntmachung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Normenkontrolle; Statthaftigkeit; Aufhebungsbeschluß; Abwägung; Abwägungsfehler; Annahme der Nichtigkeit; Heilungsbekanntmachung

Papierfundstellen

  • NVwZ 1995, 911
  • DÖV 1995, 432
  • DWW 1995, 121
  • ZfBR 1995, 155
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 21.11.1986 - 4 C 22.83

    Nichtigkeitsdogma

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.12.1994 - 1 K 4722/93
    Die Beseitigung des Rechtsscheines eines nichtigen Bebauungsplanes durch Aufhebung des Bebauungsplanes (BVerwGE 75, 142 = NJW 1987, 1344 = NVwZ 1987, 492 L = BRS 46 Nr. 3; BVerwG, BRS 46 Nr. 4) war von der Antragsgegnerin gewollt.

    Dies folgt schon daraus, daß die Antragsgegnerin, wenn sie von der Nichtigkeit des Planes überzeugt sein durfte, außerdem noch nach § 215 III BauGB zu entscheiden hatte, ob sie die Verfahrensfehler beheben und den Bebauungsplan mit Rückwirkung in Kraft setzen wollte (BVerwGE 75, 142 = NJW 1987, 1344 = NVwZ 1987, 492 L).

    Ein als ungültig erkannter Bebauungsplan ist - abgesehen von der gerichtlichen Nichtigkeitserklärung im Normenkontrollverfahren - in dem für die Aufhebung von Bebauungsplänen geltenden Verfahren aufzuheben (BVerwGE 75, 142 = NJW 1987, 1344 = NVwZ 1987, 492 L).

  • GemSOGB, 06.07.1972 - GmS-OGB 2/71

    Berechnung von Fristen im öffentlichen Recht

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.12.1994 - 1 K 4722/93
    Dies entspricht der Sichtweise, die in dem Beschluß des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 6.7.1972 (BVerwGE 40, 363 = NJW 1973, 2035) eingenommen wurde.

    Hiernach fehlt es an einem "Ausliegen" des Planentwurfes, wenn bei Beginn des ersten Tages der bekanntgemachten Frist, "d.h. praktisch bei Beginn der Dienststunden, innerhalb derer die Planentwürfe eingesehen werden können" (BVerwGE 40, 363 [366] = NJW 1973, 2035), die Auslegung noch nicht erfolgt ist.

  • BVerwG, 29.07.1977 - 4 C 51.75

    Vorbeugender Rechtsschutz gegen Maßnahmen kommunaler Rechtsetzung; Bekanntmachung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.12.1994 - 1 K 4722/93
    Eine schlichte Aufhebung eines früheren Satzungsbeschlusses wäre nur für den Fall in Betracht gekommen, daß der Bebauungsplan noch nicht genehmigt und bekanntgemacht worden war (BVerwGE 54, 211 [217] = NJW 1978, 554).
  • BVerwG, 30.06.1989 - 4 C 16.88

    Rechtsqualität und Wirksamwerden einer Hinweisbekanntmachung; Ausschluß

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.12.1994 - 1 K 4722/93
    Art. 3 § 12 ÄndGBBauG 1976 gab der Antragsgegnerin die Möglichkeit, entweder "allgemein" oder "für einzelne Satzungen" die Heilungsmöglichkeiten zu eröffnen (vgl. BVerwG, BRS 49 Nr. 30).
  • BVerwG, 21.11.1986 - 4 C 60.84

    Feststellung der Nichtigkeit der Genehmigung eines Bebauungsplans; Aufhebung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.12.1994 - 1 K 4722/93
    Die Beseitigung des Rechtsscheines eines nichtigen Bebauungsplanes durch Aufhebung des Bebauungsplanes (BVerwGE 75, 142 = NJW 1987, 1344 = NVwZ 1987, 492 L = BRS 46 Nr. 3; BVerwG, BRS 46 Nr. 4) war von der Antragsgegnerin gewollt.
  • BVerwG, 16.05.1991 - 4 NB 26.90

    Flächennutzungspläne

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.12.1994 - 1 K 4722/93
    Der Beschluß des Rates vom 26.6.1991 wurde nur vom Gemeindedirektor, nicht auch von dem Ratsvorsitzenden (Bürgermeister) ausgefertigt (vgl. zum Ausfertigungserfordernis OVG Lüneburg, BRS 55 Nr. 59, BVerwGE 88, 204 = NVwZ 1992, 371 = BRS 52 Nr. 32).
  • BVerwG, 07.05.1971 - IV C 76.68

    Verfahren zur Aufstellungs von Bebauungsplänen; Auslegungsfrist; Mitteilung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.12.1994 - 1 K 4722/93
    Eine Verlängerung der Wochenfrist des § 2 VI 2 BBauG wäre dem Ortsgesetzgeber zwar möglich gewesen (vgl. Schrödter, BBauG, 4. Aufl. [1980], § 2 a Rdnr. 11; Schlichter/Stich/Tittel, BBauG, 3. Aufl. [1979], § 2 a Rdnr. 10; BVerwG, DVBl 1971, 759), ist jedoch durch die wiedergegebene Bestimmung der Hauptsatzung nicht mit der erforderlichen Eindeutigkeit zum Ausdruck gebracht worden.
  • BVerwG, 24.05.1989 - 4 NB 10.89

    Fehlende Ausfertigung eines Bebauungsplans; Nachträgliche Inkraftsetzung nach

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.12.1994 - 1 K 4722/93
    Soweit die Antragsgegnerin dies mit der Begründung zu erklären und rechtfertigen sucht, sie habe gar keinen Satzungsbeschluß erlassen und es liege demzufolge auch keine Satzung i. S. von § 6 IV NGO vor, so wäre bei Zugrundelegung dieses Ausgangspunktes, ohne daß es auf die Fehlerhaftigkeit der Ausfertigung noch ankäme (die in ordnungsgemäßer Form nachholbar wäre; vgl. BVerwG, NVwZ 1990, 258), die bekanntgemachte "Aufhebung des Bebauungsplanes" ohne weiteres nichtig; denn sie würde des erforderlichen Satzungsbeschlusses überhaupt ermangeln.
  • BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 28.83

    Trennende oder verbindende Funktion einer Straße zur Bestimmung der Eigenart der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.12.1994 - 1 K 4722/93
    Denn es ist in der Regel davon auszugehen, daß eine tatsächlich vorhandene Begründung eines Bebauungsplanes auch Gegenstand der Beschlußfassung des Rates war (vgl. Bielenberg, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, § 214 Rdnr. 7; BVerwG, NJW 1985, 1569 = BRS 42 Nr. 26; VGH Kassel, NVwZ 1993, 906).
  • BVerwG, 21.02.1986 - 4 N 1.85

    Heilung des Fehlens der dem Bebauungsplan beizufügenden Begründung mangels

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.12.1994 - 1 K 4722/93
    Im übrigen wäre auch das Fehlen der Begründung ein infolge unterbliebener fristgerechter Rüge unbeachtlich gewordener Mangel gewesen (BVerwGE 74, 47 = NJW 1986, 2720 = NVwZ 1986, 917 L = BRS 46 Nr. 12).
  • BGH, 13.08.1973 - StB 34/73

    Anordnung des Ermittlungsrichters der Durchsuchung des Beschuldigten in der

  • BVerwG, 12.12.1990 - 4 B 143.90

    Planungsfortgang auf Seiten der Gemeinde nach Nichtigerklärung eines

  • VGH Hessen, 19.11.1992 - 3 N 2463/87

    Normenkontrolle: Genehmigung eines Bebauungsplan unter Auflage einer Klarstellung

  • VG Stade, 14.04.2011 - 2 A 124/10

    Die Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Baugenehmigung zwecks Errichtung

    Dies gehe aus dem Urteil des OVG Lüneburg vom 09.12.1994 - 1 K 4722/93 - hervor.

    In dieser Entscheidung hat das Oberverwaltungsgericht den von der Gemeinde angenommenen formellen Mangel inzident überprüft mit der Begründung, dass die Annahme der Ungültigkeit des Planes nicht "abwägungsneutral" ist, wenn sich herausstellt, dass der Bebauungsplan in Wahrheit rechtsgültig war (Nds. OVG, Urt. v. 09.12.1994 - 1 K 4722/93 - NVwZ 1995, 911).

  • VG Stade, 15.05.2006 - 1 A 979/05

    Rechtmäßigkeit einer Wiederaufforstungsanordnung aufgrund nicht genehmigter

    Insoweit ist das herangezogene Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (vom 9. Dezember 1994 - 1 K 4722/93 - NVwZ 1995, 911) nicht einschlägig.
  • OVG Schleswig-Holstein, 18.05.1999 - 2 L 185/98
    Dies unterscheidet den vorliegenden Fall von einer Konstellation, in der im Rahmen eines Satzungsverfahrens zugleich mit dem Beschluss über die neue Satzung die vorherige Satzung aufgehoben wird (vgl. OVG Lüneburg, NVwZ 1995, 911 [912]).
  • VGH Bayern, 12.09.2013 - 1 N 12.1794

    Normenkontrolle, Bebauungsplan, Außenbereichssatzung, Neuerlass,

    Auch ein Beschluss über die Aufhebung eines Bebauungsplans kann im Übrigen Gegenstand eines Normenkontrollverfahrens nach § 47 VwGO sein, ohne dass es dabei darauf ankommt, ob die Gemeinde ihren Beschluss als Satzung bezeichnet hat oder nicht (OVG Lüneburg, U.v. 9.12.1994 - 1 K 4722/93 - NVwZ 1995, 911).
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 21.02.1994 - 1 S 2869/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,5617
VGH Baden-Württemberg, 21.02.1994 - 1 S 2869/93 (https://dejure.org/1994,5617)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21.02.1994 - 1 S 2869/93 (https://dejure.org/1994,5617)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21. Februar 1994 - 1 S 2869/93 (https://dejure.org/1994,5617)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Feststellung der Hauptwohnung durch Meldebehörde: zur vorwiegenden Benutzung einer Wohnung nach MeldeG BW § 17 Abs 2 S 1

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 1994, 587
  • VBlBW 1994, 241
  • DWW 1995, 121
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 15.10.1991 - 1 C 24.90

    Melderechtliche Qualifikation - Hauptwohnung - Gesetzliche Regelungsvermutung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.02.1994 - 1 S 2869/93
    Die vorwiegende Benutzung einer Wohnung gemäß § 17 Abs. 2 S 1 MG (MeldeG BW) bestimmt sich nicht nach dem Aufenthalt in der Wohnung selbst, sondern nach dem Aufenthalt an dem Ort, in dem sich die Wohnung befindet (wie BVerwG, Urt v 15.10.1991, DVBl 1992, 305).

    Nach dem für das Melderecht maßgeblichen objektiven Begriff der Hauptwohnung ist diese aufgrund eines Vergleichs der Aufenthaltszeiten des Einwohners am Ort der jeweiligen Wohnung im Prognosezeitraum, der regelmäßig ein Jahr beträgt, zu bestimmen (BVerwG, Urt. v. 15.10.1991 - 1 C 24/90 -, DVBl 1992, 305/306; Urt. d. Senats v. 21.4.1992, a.a.O.).

    Dieser in § 17 Abs. 2 Satz 3 MG enthaltene Gesichtspunkt ist nur subsidiär heranzuziehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.10.1991, a.a.O.; Senatsurt. v. 21.7.1986 - 1 S 3060/85 -, DÖV 1987, 212).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 15.10.1991, a.a.O.), der der Senat folgt, bestimmt sich die vorwiegende Benutzung einer Wohnung nicht nach dem Aufenthalt in der Wohnung selbst, sondern nach dem Aufenthalt an dem Ort, in dem sich die Wohnung befindet (in diesem Sinne auch Belz, Meldegesetz für Baden-Württemberg, 3. Aufl., 1987, § 17 MG, RdNr. 20).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.04.1992 - 1 S 2186/91

    Vorwiegender Aufenthalt eines Einwohners; Vergleichsberechnung; Feststellung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.02.1994 - 1 S 2869/93
    Die Bestimmung von S als Hauptwohnung des Klägers ist durch einen feststellenden Verwaltungsakt erfolgt und in dieser Handlungsform zulässig (Beschl. d. Senat v. 21.7.1986 - 1 S 3060/85 -, DÖV 1987, 116; Beschl. d. Senats v. 9.10.1989, NVwZ-RR 1990, 193; Senatsurt. v. 21.4.1992 - 1 S 2186/91 -, BWVPr 1992, 233).

    Nach dem für das Melderecht maßgeblichen objektiven Begriff der Hauptwohnung ist diese aufgrund eines Vergleichs der Aufenthaltszeiten des Einwohners am Ort der jeweiligen Wohnung im Prognosezeitraum, der regelmäßig ein Jahr beträgt, zu bestimmen (BVerwG, Urt. v. 15.10.1991 - 1 C 24/90 -, DVBl 1992, 305/306; Urt. d. Senats v. 21.4.1992, a.a.O.).

    Denn der umfassende Vergleich der Aufenthaltszeiten eines Einwohners an verschiedenen Orten kann auch nach Auffassung des Senats allenfalls zu einer "taggenauen" Berechnung der Aufenthalte, nicht aber dazu führen, daß einzelne Tagesbruchteile oder gar stundenweise Aufenthalte an einem oder anderen Ort in Ansatz zu bringen wären (vgl. auch Senatsurt. v. 21.4.1992, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.07.1986 - 1 S 3060/85

    Feststellung der Hauptwohnung durch Meldebehörde

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.02.1994 - 1 S 2869/93
    Die Bestimmung von S als Hauptwohnung des Klägers ist durch einen feststellenden Verwaltungsakt erfolgt und in dieser Handlungsform zulässig (Beschl. d. Senat v. 21.7.1986 - 1 S 3060/85 -, DÖV 1987, 116; Beschl. d. Senats v. 9.10.1989, NVwZ-RR 1990, 193; Senatsurt. v. 21.4.1992 - 1 S 2186/91 -, BWVPr 1992, 233).

    Dieser in § 17 Abs. 2 Satz 3 MG enthaltene Gesichtspunkt ist nur subsidiär heranzuziehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.10.1991, a.a.O.; Senatsurt. v. 21.7.1986 - 1 S 3060/85 -, DÖV 1987, 212).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.10.1989 - 1 S 1520/88

    Hauptwohnsitzbestimmung; Nichtvergleichbarkeit von Eheleuten mit nichtehelicher

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.02.1994 - 1 S 2869/93
    Die Bestimmung von S als Hauptwohnung des Klägers ist durch einen feststellenden Verwaltungsakt erfolgt und in dieser Handlungsform zulässig (Beschl. d. Senat v. 21.7.1986 - 1 S 3060/85 -, DÖV 1987, 116; Beschl. d. Senats v. 9.10.1989, NVwZ-RR 1990, 193; Senatsurt. v. 21.4.1992 - 1 S 2186/91 -, BWVPr 1992, 233).

    Denn eine analoge Anwendung der für verheiratete und nicht dauernd getrennt lebende Einwohner geltenden Vorschrift des § 17 Abs. 2 Satz 2 MG auf Partner einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft ist mit dem Normzweck dieser Vorschrift nicht vereinbar (vgl. Senatsurt. v. 9.10.1989 - 1 S 1520/88 -, VBlBW 1990, 234).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.10.1998 - 1 S 2348/97

    Feststellung des Hauptwohnsitzes nach Melderecht im Falle eines kinderlosen

    Zutreffend hat der Kläger im Berufungsverfahren einen Anfechtungsantrag gestellt, da sein Begehren nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt Urt. v. 21.2.1994 - 1 S 2869/93 -, BWGZ 1994, 680) mit der Anfechtungsklage verfolgt werden muß.

    Nach dem für das Melderecht maßgeblichen objektiven Begriff der Hauptwohnung ist diese auf Grund eines Vergleichs der Aufenthaltszeiten des Einwohners am Ort der jeweiligen Wohnung zu bestimmen (BVerwG, Urt. v. 15.10.1991 - 1 C 24.90 -, DVBl. 1992, 305; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 21.2.1994, a.a.O.).

    Nach dem Regelungsinhalt setzt § 17 Abs. 2 Satz 2 MG eine Ehe voraus, da nur der "verheiratete" Einwohner angesprochen ist (vgl. zur Unanwendbarkeit der Vorschrift auf eheähnliche Lebensgemeinschaften und auf "unvollständige Familien", VGH Bad.-Württ., Urt. v. 21.2.1994, a.a.O.; BayVGH, Urt. v. 2.10.1996 - 5 B 95.1349 -, VGHE 50, 14; BVerwG, Beschl. v. 13.5.1987 - 7 B 72.87 -, Buchholz 402.43, § 12 MRRG Nr. 13), fordert aber zugleich, daß dieser verheiratete Einwohner nicht dauernd von seiner Familie getrennt lebt.

  • VG Karlsruhe, 20.10.2009 - 8 K 1686/08

    Hauptwohnung eines verheirateten Einwohners ohne Kinder beim Fehlen einer

    Der Verwaltungsakt, der grundsätzlich auch für die Folgejahre gilt (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 21.02.1994 - 1 S 2869/93 -, Juris), hat sich auch nicht erledigt.

    Die Beklagte hat nach den Angaben des Klägers - zunächst auch zur beabsichtigten Dauer seines Aufenthalts (vgl. Belz, a.a.O., § 17 Rn 20 m.w.N.) - zu Recht im Rahmen einer Prognoseentscheidung (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 21.02.1994, a.a.O.) festgestellt, dass die Wohnung in ... seit dem 15.11.2007 melderechtlich seine Hauptwohnung ist, weil er diese vorwiegend benutzt und seine Wohnung in ... nicht als von ihm und seiner Ehefrau vorwiegend gemeinsam benutzte Wohnung anzusehen ist.

  • OVG Niedersachsen, 30.11.1998 - 13 L 4737/97

    Zweitwohnung; Erwerbswohnung

    Bei einem unverheirateten oder verheirateten, aber dauernd getrennt lebenden Inhaber wäre die "Erwerbswohnung" als vorwiegend benutzte Wohnung Hauptwohnung im melderechtlichen Sinne (§ 8 I 1 NdsMeldeG sowie Nr. 8.3.1 VwVNMG, NdsMBI, 1989, 502; BVerwGE 89, 110 = NJW 1992, 1121 = NVwZ 1992, 484 L; VGH Mannheim, DWW 1995, 121) und damit nach § 1 Ila der Satzung der Bekl. nicht der Steuer unterworfen.
  • VG Gießen, 10.01.2011 - 4 K 5306/10

    Erfundenes Rechtsmittel

    Der umfassende Vergleich der Aufenthaltszeiten eines Einwohners an verschiedenen Orten kann allenfalls zu einer "taggenauen" Berechnung der Aufenthaltszeiten führen, nicht aber dazu, dass einzelne Tagesbruchteile oder gar stundenweise Aufenthalte am einen oder anderen Ort in Ansatz zu bringen wären (vgl. zu alledem BVerwG, Urteil vom 15.10.1991, 1 C 24.90, m. w. N. aus der Rechtsprechung, VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 21.02.1994, 1 S 2869/93, und vom 21.04.1992, 1 S 2186/91; Verwaltungsgericht Gießen, Urteil vom 22.10.2007, 10 E 1821/07 und zur Befugnis der Beklagten zur Fortschreibung des Melderegisters von Amts wegen Hess.VGH, Beschluss vom 27.08.2009, 7 A 1884/09).
  • VG Oldenburg, 16.02.2006 - 12 B 432/06

    Berichtigung des Melderegisters von Amts wegen

    Bei einem Vergleich der Aufenthaltszeiten können einzelne Tagesbruchteile (z. B. für Fahrten zur Haupt- bzw. Nebenwohnung) oder stundenweise Aufenthalte an dem einen oder anderen Ort nicht in Ansatz gebracht werden (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21. Februar 1994 - 1 S 2869/93 -, juris).
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